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Der Austritt aus dem Verband kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verbandspräsidium unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Das ausscheidende Mitglied bleibt bis zu diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge zu zahlen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen an:
VSR Geschäfsstelle Kufsteiner Strasse 63 83022 Rosenheim |
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