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Der Austritt aus dem Verband kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber
dem Verbandspräsidium unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist
zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Das ausscheidende Mitglied bleibt bis
zu diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge zu zahlen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen an:

VSR Geschäfsstelle
Kufsteiner Strasse 63
83022 Rosenheim